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Bedingte Haftstrafe gegen Ulrich K. – und kein Berufsverbot
Überraschendes Urteil des Bezirksgerichts Arbon am Dienstag im sogenannten Hefenhofen-Fall. Der beschuldigte Landwirt wurde in zahlreichen Punkten freigesprochen. Er kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten davon.
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