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Kantonsübergreifende Spitalversorgung: Ab April kann der Behandlungsort selbst gewählt werden

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Kantonsübergreifende Spitalversorgung: Ab April kann der Behandlungsort selbst gewählt werden

Die drei Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden entscheiden sich für eine gemeinsame Spitalliste. Durch diese Neuerung können Patientinnen und Patienten ihren Behandlungsort ab April kantonsübergreifend frei wählen.
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